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Krankenzusatzversicherung

Informationen zur Krankenzusatzversicherung


Eine Krankenzusatzversicherung übernimmt viele Leistungen außerhalb des Regeltarifes und bewahrt Sie als gesetzlich Versicherter vor hohen Zuzahlungen. Sie werden zudem oft beim Arzt bevorzugt behandelt und können im Krankenhaus auf Wunsch die Vorzüge der Privatstation genießen.

Als Pflicht oder freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied können Sie jederzeit einen privaten Zusatztarif abschließen. Allerdings müssen Sie zur Aufnahme bei einer Versicherung Gesundheitsfragen im Antrag beantworten, da jede Krankenversicherung sich ein Bild über Ihren Gesundheitszustand machen möchte. Die Fragen beinhalten in der Regel die Krankheiten und Unfälle der letzten Jahre, bevorstehende Behandlungen, fehlende Zähne sowie Krankenhausbehandlungen oder Psychotherapien der letzten 3 bis 10 Jahre.

Abhängig von der Art der Vorerkrankung verlangt die Versicherung einen Beitragszuschlag oder schließt einzelne Erkrankungen aus. Es ist auch möglich, daß Ihr Antrag komplett abgelehnt wird. Nach einer Annahme kann eine Versicherung aber nicht aufgrund später auftretender Erkrankungen Kündigen, die Beiträge anheben oder ein Risikozuschlag erheben.

Für privat Versicherte ist eine Krankenzusatzversicherung nicht möglich. Hier besteht nur die Möglichkeit einen besseren Leistungstarif innerhalb der Gesellschaft zu wählen oder die Gesellschaft zu wechseln.

Beim Abschluß einer Krankenzusatzversicherung sollte man nicht nur auf den Preis achten sondern auch den Leistungsumfang der Tarife mit einbeziehen. Sehr viele Tarife sehen z.B. nur dann eine Erstattung vor, wenn die Behandlungsverfahren, Medikamente und Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt und ebenfalls erstattet werden. Dies bedeutet, daß Sie ohne Vorleistung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse keine Erstattung aus der Zusatzversicherung erhalten. Es gibt aber auch Tarife die ohne Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse zahlen.

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